Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

§ 1.1 Alle Leistungen und Angebote der AMZing Consulting Berlin (GbR), Friedrichrodaer Straße 98, 12249 Berlin (nachfolgend: „AMZing“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB), sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die AMZing mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend: Auftraggeber) schließt.  

§ 1.2 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Beratungen, Dienstleistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden. 

§ 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn AMZing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn AMZing auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

§ 2 Leistungen von AMZing 

§ 2.1 Allgemeine Dienstleistung 

AMZing erstellt Shop-Inhalte und Werbekampagnen für die im Auftrag des Auftraggebers genannten Produkte. Die Dienstleistung beschränkt sich auf den Amazon Seller Account des Auftraggebers und die Werbemittel innerhalb der Plattform. 

§ 2.2 Art der Dienstleistungen 

Die Dienstleistung von AMZing beziehen sich auf die Beratung zu Shop-Optimierungen und Werbekampagnen sowie das Erstellen und Einpflegen folgender mögliche Leistungen gemäß §2.1: 

  1. Optimierte Produkt-Listings 

  1. Manuelle sowie automatische PPC-Kampagnen 

  1. Enhanced Brand Content 

  1. Produktfotos 

  1. Erweiterte Werbemöglichkeiten innerhalb des Marktplatzes Amazon 

§ 2.3 Auftragsvereinbarung 

Die konkreten Leistungen werden mit dem Auftraggeber individuell verhandelt. AMZing erstellt auf dieser Grundlage ein Auftragsschreiben, welches der Auftraggeber schriftlich bestätigt. 

§ 2.4 Leistungserbringung 

AMZing ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die Leistungen teilweise mit Partnern zu erbringen. Im Falle der Leistungserbringung durch ein anderes Unternehmen werden die Leistungspflichten der AMZing gemäß diesem Vertrag nicht berührt, insbesondere entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem anderen Unternehmen und dem Auftraggeber. Die Kosten für Leistungen der Partner trägt AMZing, es sei denn, die Kostenübernahme wurde seitens des Auftraggebers im Voraus schriftlich genehmigt. Sofern AMZing zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter dieser Vereinbarung Dritte einschaltet, gleich ob es sich dabei um verbundene Unternehmen handelt oder nicht, ist sie verpflichtet, die ihr obliegenden Pflichten gegenüber dem Auftraggeber ihrerseits dem Dritten aufzuerlegen. Für die durch Pflichtverletzungen etwaiger Dritter entstandenen Schäden haftet die AMZing. 

§ 3 Vergütung 

§ 3.1 Vergütungshöhe 

Die Vergütung der jeweiligen Dienstleistungen werden im Vorhinein individuell verhandelt und im Auftragsschreiben festgehalten. 

§ 3.2 Rechnungsstellung und Bankgebühren 

AMZing stellt dem Auftraggeber nach Eintritt der Fälligkeit eine Rechnung. Alle Rechnungen von AMZing sind ohne Abzug, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben fällig. Etwaige Bankgebühren und Währungsdifferenzen zwischen Voraus- und Endrechnung trägt der Auftraggeber. Maßgeblich ist hierbei der ausgewiesene Währungskurs auf dem oanda.com Finanzportal am Tag des Zahlungseingangs bei AMZing. Diese ist ohne Abzug sofort in bar oder durch für AMZing kostenfreie Überweisung zu bezahlen. AMZing stehen vom Tage der Fälligkeit an die gesetzlichen Zinsen zu. Auf diese Zinsen verzichtet AMZing unter der Bedingung, dass der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung zahlt (Zahlungsziel). Verfehlt der Auftraggeber das Zahlungsziel, so tritt Verzug ein, es sei denn, die Zahlung unterbleibt auf Grund eines Umstands, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat. § 286 BGB bleibt unberührt. 

§ 3.3 Rechnungsfälligkeit  

Die Rechnungstellung erfolgt nach Freigabe der beauftragten Leistung durch den Auftraggeber. 

§ 3.4 Reisekosten 

Zur Leistungserbringung notwendige Reisekosten erstattet der Auftraggeber nach entsprechender Abrechnung und Vorlage von Nachweisen. Abrechenbar sind für PKW-Fahrten 0,52 € pro Kilometer, Economy-Class bei Flügen, 2 Klasse Bahn-Tickets und 3 Sterne Hotels (MotelOne etc.). Reisekosten innerhalb Berlins werden nicht berechnet. 

§ 4 Rücktritt von erteilten Aufträgen 

§ 4.1 Der Auftraggeber kann einen freigegebenen Auftrag schriftlich durch Erklärung gegenüber AMZing widerrufen. Jedoch behält sich AMZing vor je nach Arbeitsfortschritt den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Rechnung kann sich auf einen Betrag bis zur ursprünglich vereinbarten Vergütung belaufen. 

§ 4.2 Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei AMZing (E-Mail ist ausreichend). AMZing verpflichtet sich den aktuellen Bearbeitungsstand des Auftrags offen zu legen.  

§ 5 Zahlungsabwicklung 

§ 5.1 Zahlungsziel 

Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung.  

§ 5.2 Zahlungssäumnis 

Für die Einhaltung von Zahlungsfristen aus § 5.1 ist der Eingang der Zahlungen des Auftraggebers bei AMZing maßgeblich. AMZing ist berechtigt, die weitere Ausführung laufender Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung aller rückständigen Beträge auszusetzen. 

§ 5.3 Mahnungskosten 

Für jede Mahnung des sich im Verzug befindenden Auftraggebers wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,50 berechnet. AMZing behält sich die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens vor. 

§ 5.4 Zahlungsforderungen von Amazon 

Der Auftraggeber übernimmt jegliche Kosten, welche durch die Erstellung der vereinbarten Werbekampagnen entstanden sind. AMZing ist von Zahlungsforderungen seitens Amazons befreit, außer es handelt sich um nicht abgesprochene Vorgänge. Absprachen bedingen nicht zwangsläufig der Schriftform, sondern sind auch mündlich (per Telefon) möglich. 

§ 5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen 

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber außerdem nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

§ 6 Geheimhaltungspflicht 

§ 6.1 AMZing und der Auftraggeber verpflichten sich, diesen Vertrag und alle aus der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Kenntnisse über die Geschäftsvorgänge des Vertragspartners, insbesondere die gewährten Konditionen der Dienstleistungen und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, während der Dauer sowie zeitlich unbegrenzt nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses streng vertraulich zu behandeln. Sie werden die erlangten Informationen und Kenntnisse ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und weder anderweitig verwerten noch Dritten – mit Ausnahme von Mitarbeitern – mitteilen. Parteien werden die für sie tätigen Mitarbeiter oder sonstige Dritte entsprechend verpflichten.  

6.2 Die vorstehend in Ziffer 6.1 enthaltene Regelung gilt nicht, wenn die zur Kenntnis gelangten Tatsachen und Informationen allgemein bekannt sind, später ohne Verschulden von AMZing allgemein bekannt wurden, AMZing bereits vorher ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren, von AMZing später unabhängig entwickelt worden sind, AMZing von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden, vom Auftraggeber zur Weitergabe oder zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind oder aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind.  

6.3 Von schriftlichen Unterlagen, die AMZing oder ein zur Auftragsausführung eingeschalteter Dritter vom oder durch den Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages und/oder zur Einsichtnahme überlassen wurden, dürfen Abschriften und Kopien für die Akte erstellt werden. 

§ 7 Sonstige Pflichten der Parteien 

§ 7.1 Bei Mängeln ist AMZing nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.  

§ 7.2 Haftungsbeschränkung 

§ 7.2.1 Die Haftung von AMZing für eventuelle Schäden des Auftraggebers ist – mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden und von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – der Höhe nach auf die im Auftrag vereinbarte Vergütung gemäß § 3 beschränkt.  

§ 7.2.2 AMZing haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, es sei denn, solche Schäden werden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder entstehen aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

§ 7.2.3 AMZing haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn, dass es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Erstellung des von wesentlichen Mängeln freien Leistungsgegenstandes. 

§ 7.2.4 Soweit AMZing dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die AMZing bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die es bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 

§ 7.2.5 Soweit AMZing Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder die Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

§ 7.3 Haftung bei Terminanlieferung / Vorlagen 

Der Auftraggeber stellt AMZing alle für die Erarbeitung der Dienstleitungen notwendigen Informationen zur Verfügung. AMZing übernimmt keine Haftung, wenn Unterlagen nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden. Basis sind vorher vereinbarten Termine.  

AMZing übernimmt keine Haftung für nicht ordnungsgemäße Vorlagen (z.B.: unvollständige oder fehlende Lizenzrechte etc.). 

§ 7.4 Nutzungsrechte 

Der Auftraggeber garantiert AMZing, dass AMZing die Nutzungsrechte an den Inhalten, die Gegenstand der Tätigkeit vom AMZing sind, in dem Umfang eingeräumt oder vermittelt werden, wie sie zur Vertragserfüllung durch AMZing erforderlich sind. AMZing ist im erforderlichen Umfang berechtigt, Amazon Nutzungsrechte an den Inhalten einzuräumen. Der Auftraggeber stellt AMZing von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt AMZing alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nicht oder nicht vollständig zur Einräumung oder Vermittlung der Nutzungsrechte an den Inhalten befugt oder in der Lage war.  

§ 7.5 Haftung für Inhalte und Produkte 

AMZing übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder Qualität der vom Auftraggeber verkauften Produkte oder erstellten Inhalte. Insoweit stellt der Auftraggeber AMZing von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt AMZing alle Schäden, die durch die Veröffentlichung von rechtlich unzulässigen Inhalten oder dem Verkauf rechtlich unzulässiger Ware entstehen. 

§ 7.6 Freigabe von Inhalten durch den Auftraggeber  

AMZing lässt dem Auftraggeber zu jeder Leistung einen Vorschlag/Entwurf zukommen, den dieser bestätigt, bevor die Inhalte veröffentlicht werden. Diese Freigabe ist Basis für die Regelungen gemäß § 7.4 und § 7.5 

§ 8 Datenschutz  

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass AMZing Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. 

§ 9 Schlussbestimmungen 

§ 9.1 Vertragsänderungen /-ergänzungen 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – auch dieser Ziffer 9.1 – bedürfen der Schriftform. 

§ 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Charlottenburg. 

§ 9.3 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so soll davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine rechtlich zulässige ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommen soll. 

§ 9.4 Entsprechendes aus §9.3 gilt für Vertragslücken. 

§10 Gültigkeit des Vertrags 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleitungsaufträge, welche zwischen dem Auftraggeber und AMZing zustande kommen. Es muss auf jedem Auftragsschreiben auf diese geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden.

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